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 | Stadt Düsseldorf |
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Verschmierte Vögel: Ursache ist Rapsöl
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Bisher rund 80 Wasservögel betroffen/Umweltamt rät zu sorgfältigem Umgang auch mit Pflanzenölen Eine Einleitung von Rapsöl in den Rhein hat im Stadtgebiet von Düsseldorf dazu geführt, dass seit dem 4. August bei rund 80 Wasservögeln das Gefieder verklebt ist und diese so in Not gerieten. Das ist das Ergebnis der chemischen Analyse der Gefieder- und Wasserproben, die das Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf am Dienstag, 15. August, vorstellte. Die Tiere mussten hilflos aus dem Wasser geborgen werden, weil sie ihre Schwimmfähigkeit verloren hatten. Aufgrund des Ergebnisses der Analyse des Chemischen Untersuchungsamtes in Mettmann wird es nach Auffassung des Umweltamtes sehr schwierig, den Verursacher der Verunreinigung im Rheinwasser ausfindig zu machen. Denn Rapsöl - in reinem Zustand eine goldgelbe Flüssigkeit - kommt vielfältig zum Einsatz. Es dient nicht nur als Lebensmittel, sondern auch als Schmiermittel, Hydrauliköl oder als Treibstoff, zum Beispiel für landwirtschaftliche Maschinen. Eine Besonderheit könnte noch nähere Aufschlüsse geben: Das Öl im Rhein war durch andere Bestandteile verklumpt. Diese Nebenbestandteile der Proben sollen nun näher untersucht werden. Eine Probe wurde an das Bundesamt für Seeschifffahrt übersandt, das über eine Datenbank über die auf Schiffen eingesetzten oder transportierten Ölarten verfügt. So lange nur kleine Mengen des Pflanzenfettes in die Umwelt gelangen, ist Rapsöl gut abbaubar. Bisher wurde es daher auch als "nicht wassergefährdend" eingestuft. Eine Einschätzung, die man angesichts der Ereignisse in Düsseldorf jetzt überdenken sollte, so das Umweltamt der Landeshauptstadt. Ab sofort empfehlen die Experten, mit Rapsöl und anderen Pflanzenölen besonders umsichtig umzugehen. Die Stoffe sollten so gelagert und behandelt werden, dass sie auch im Schadensfall nicht in den Boden, in die Kanalisation oder gar in ein Gewässer gelangen können. Unbrauchbar gewordene Pflanzenöle müssen, wenn auch nicht als Sondermüll, so doch als Abfall entsorgt werden. Denn schon ein Fass voll Pflanzenöl, das in den Rhein oder ein anderes Gewässer gelangt, kann genügen, Effekte auszulösen, wie sie aktuell in Düsseldorf zu beobachten waren. Zunächst in Benrath waren am Freitag, 4. August, erste Wasservögel gemeldet worden, die unterzugehen drohten, weil sie durch verklebtes Gefieder nicht mehr schwimmen konnten. Im Laufe der folgenden zehn Tage wurden an verschiedenen Stellen des Düsseldorfer Rheinabschnitts, aber auch an anderen Gewässern insgesamt 80 Wasservögel wie Schwäne, Enten, Gänse mit mehr oder weniger ölverschmiertem Gefieder durch Mitarbeiter der Feuerwehr, des Umweltamtes und/oder ehrenamtlichen Tierschützern eingefangen. Das Gefieder der Tiere wurde durch ehrenamtliche Düsseldorfer Tierschützer gewaschen, später wurden die Tiere auch durch Mitarbeiter der Organisation "Blue Sea e.V". in Witten gereinigt. Nach Feststellung des Amtstierarztes zeigen die Tiere keine Vergiftungserscheinungen oder Organschäden. Die Vögel werden zurzeit gesund gepflegt, so dass die Hoffnung besteht, dass die meisten in der nächsten Woche wieder in Freiheit entlassen werden können. (pau) 15. August 2006
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Regeln rund um die Heimtierbestattung
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Amt für Verbraucherschutz gibt Tipps zur Beerdigung von Haustieren Wer ein gestorbenes Haustier beerdigen möchte, muss einige Regeln beachten. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz hin. Generell dürfen einzelne Heimtiere, egal ob Hund, Katze oder Meerschweinchen, auf dem eigenen Grundstück begraben werden. Wer Tiere im Garten oder Hof eines Mietshauses bestatten möchte, sollte jedoch zuvor eine Genehmigung des Grundstückseigentümers einholen. Die Haustiere müssen mindestens 50 Zentimeter unter der Erdoberfläche ohne Umhüllung vergraben werden. Aber nicht überall dürfen Haustiere bestattet werden. So gilt auf Grundstücken, die sich in einem Wasserschutzgebiet befinden: Tierkörper begraben verboten! Darüber hinaus ist es nicht erlaubt, Tiere in der Nähe von öffentlichen Wegen zu beerdigen. Wer nicht die Möglichkeit hat, sein Heimtier auf dem eigenen Grundstück zu begraben oder keine Genehmigung seines Vermieters bekommt, kann es auf dem Tierfriedhof bestatten. Der Tierfriedhof ist erreichbar über die Adresse: Tierfriedhof, Am Südfriedhof 18d oder per Telefon unter 160 12 51. Auch im Internet finden sich Angaben unter www.duesseldorfer-tierfriedhof.de. Als weitere Möglichkeit können verstorbene Haustiere auch zur Kleintiersammelstelle, Höherweg 222, Telefonnummer 83 09 93 11, gebracht werden. Wenn ein landwirtschaftliches Nutztier, dazu gehören zum Beispiel Pferde und Kühe, verendet ist, muss das Tier über die Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. In einem solchen Fall sollten sich Tierhalter an die Familie Gustav Denzin GmbH - Tierkörperbeseitigung in Viersen unter der Telefonnummer 02162-300 44 wenden. Weitere Fragen zum Thema Heimtierbestattung beantwortet das Amt für Verbraucherschutz, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, unter der Telefonnummer 89-93242. (pau) 8. August 2006
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Anzeigepflicht für Hobby-Tiere
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Amt für Verbraucherschutz: Anzeigepflicht für Hobby-Tiere
Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühner oder Wachteln müssen diese Tiere anzeigen. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden. Selbst die Hobbyhaltung von zwei Hühnern oder einem Schaf muss angezeigt werden. Darauf weist das Amt für Verbraucherschutz hin. Hintergrund: Im Fall von Tierseuchen wie zum Beispiel der Vogelgrippe ist es für die Mitarbeiter sehr wichtig ist, zu wissen, wo und wie viele Tiere gehalten werden, um schnell und effektiv handeln zu können. "Durch die Anzeige der Tierhaltung helfen Halter mit, dass im Seuchenfall die Tierkrankheit schnell und zuverlässig bekämpft werden kann", betont Klaus Meyer vom Amt für Verbraucherschutz. Bei der Anzeige sind die Tierart und die Anzahl der Tiere sowie die Nutzungsart (zum Beispiel Hobbyhaltung) und der Standort der Tiere anzugeben. Anzeigen zur Tierhaltung nimmt das Amt für Verbraucherschutz unter der Anschrift Landeshauptstadt Düsseldorf - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Heinrich- Ehrhardt-Straße 61, 40468 Düsseldorf, unter Telefon 89-93242, Fax 89-29126 oder E-Mail veterinaeramt@stadt.duesseldorf.de entgegen. (pau) 4. August 2006
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Hunde nicht im Auto lassen
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Zuwiderhandlung ist Tierquälerei/Haltern drohen Geldbußen bis 25.000 Euro oder Haftstrafen Schon 13 Mal mussten die Tierärzte des Düsseldorfer Amtes für Verbraucherschutz in diesem Sommer ausrücken, um die Bergung von Hunden aus völlig überhitzten Autos anzuordnen. Das Amt für Verbraucherschutz weist aus diesem Anlass darauf hin, dass Hunde bei den gegenwärtig hochsommerlichen Temperaturen auf gar keinen Fall allein im Auto gelassen werden dürfen. Zuwiderhandlungen stellen laut Tierschutzgesetz eine erhebliche Vernachlässigung dar. Dies wird mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro bestraft. Bei vorsätzlichem Handeln drohen den Haltern sogar Freiheitsstrafen. Meist sind es Bürger oder Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes, die solche Fälle von Tierquälerei den Tierärzten im Amt melden. Diese schreiten dann ein, lassen das Auto öffnen und die Hunde in Sicherheit bringen. Denn an warmen Tagen heizt sich das Innere eines geparkten Fahrzeuges extrem schnell auf: Bei direkter Sonneneinstrahlung können Temperaturen bis zu 70 Grad Celsius erreicht werden. Sind dann die Scheiben des Autos zu oder nur einen Spalt weit auf, unterbleibt jede Wärmeabgabe und Luftzirkulation. "Hunde sind sehr hitzeempfindliche Tiere. Da sie vor allem bei sommerlichen Temperaturen ihren Körper durch Hecheln und nicht durch Schwitzen abkühlen, besteht das Risiko für einen Hitzschlag schon nach wenigen Minuten starker Überhitzung", erklärt Tierarzt Klaus Meyer vom Amt für Verbraucherschutz. Zusätzlich kann übermäßiges Hecheln auch zu einer Reihe von Stoffwechselproblemen führen, ohne entsprechende tierärztliche Behandlung kommt es schnell zum Kreislaufzusammenbruch, der oft tödlich endet. Sehr junge, alte, übergewichtige und Hunde bestimmter Rassen mit verkürztem Fang sind einem noch höheren Risiko ausgesetzt. Falls es sich im Einzelfall überhaupt nicht vermeiden lässt, den Hund - für kurze Zeit - im Wagen warten zu lassen, sollten folgende Vorkehrungen getroffen werden: * Das Auto muss im Schatten geparkt werden. * Über die der Sonne zugewandten Fensterscheibe sollte eine Matte oder ein Karton gelegt werden, um Schatten zu spenden. * Ein Fenster sollte offen gelassen werden. Mit einem Belüftungsgitter kann dafür gesorgt werden, dass der Hund nicht stiften geht. * Dem Hund sollte - auch wenn die Zeit, in der er allein ist, nur kurz ist - ein Napf mit frischem Wasser zur Verfügung stehen. (pau) 21. Juli 2006
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Junge Boxerhündin im Ausland kupiert!
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Amt für Verbraucherschutz: Halterin drohen bis zu 25.000 Euro Strafe Es kommt an der Grenzkontrollstelle des Flughafens immer wieder vor und fordert das sofortige Eingreifen des Amtstierarztes: Ein junger Hund, 45 Tage alt, sollte am Mittwoch, 12. Juli, aus Russland eingeführt werden. Ohne Schwanz und mit kupierten Ohren: ein Bild des Jammers. Für die amtliche Tierärztin des Amtes für Verbraucherschutz gab es nur eins: Die kleine Boxerhündin mit Namen Anastasia musste sofort behandelt und anschließend zur Obhut ins Tierheim gebracht werden. Die Reisende, die mit dem Boxerweibchen einreisen wollte, erwartet nicht nur ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Tierseuchenrecht. Ein so junger Hund hat keine wirksame Tollwutimpfung. Er muss in Quarantäne bleiben, weil eine Tollwutimpfung erst nach drei Monaten wirksam wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann bis zu einem Betrag von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz weist aus diesem Anlass noch einmal darauf hin: Das Kupieren von Ohren und Rute ist in Deutschland verboten. "Es verstößt gegen das Tierschutzrecht. Es gibt dafür keinen vernünftigen Grund sondern dient nur der Mode und dem Geschmack des Hundebesitzers", so die Auffassung der Amtstierärzte in Deutschland. Das Kupieren ist mit großen Schmerzen verbunden, die während der notwendigen Nachbehandlung von zwei bis vier Wochen andauern können. Schlimme Folgen gibt es auch für die Signalmotorik der Tiere: Schwanzwedeln zum Beispiel ist ein wichtiges Kommunikationsmittel für Hunde. Durch das Fehlen der Rute wird diese Verständigungsform eingeschränkt. Hunde, die solche Einschränkung erfahren, werden aggressiver und beißen schneller zu. Boxerweibchen Anastasia war nach Auffassung der Experten vom Amt für Verbraucherschutz zudem viel zu jung, um von ihrer Mutter und ihren Geschwistern getrennt zu werden. Um ein normales Sozialverhalten zu erlernen, ist der Umgang mit Artgenossen zwingend. Für Anastasias Zukunft bedeutet das, dass sie unter Umständen zu keinem normalen Sozialverhalten im Umgang mit Artgenossen finden wird. (pau) 14. Juli 2006
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Wenn Haustiere verreisen......
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Amt für Verbraucherschutz weist auf Reisebestimmungen für Hunde und Katzen hin Wer sein Haustier mit in Urlaub nehmen möchte, muss einige Regeln beachten. Das Amt für Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf rät: * Ein Heimtierausweis muss bei der Ausreise in die Länder der Europäischen Union (EU) und der Rückkehr nach Deutschland aus den EU-Staaten an der Grenze vorgelegt werden. Heimtierausweise kann jeder ermächtigte Tierarzt ausstellen und darin auch Impfungen, die andere Tierärzte vorgenommen haben, übernehmen. * Das Haustier muss über einen wirksamen Tollwutimpfschutz verfügen. Bei der Reise muss die Tollwutimpfung mindestens 21 Tage zurück liegen, sie darf aber nicht älter als ein Jahr sein. Falls es sich um eine Wiederholungsimpfung handelt, muss diese innerhalb eines Jahres nach der vorherigen Impfung erfolgt sein. * Das Haustier muss eindeutig mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Bei der Einreise nach Deutschland mit Haustieren aus in Bezug auf die Tollwut "nicht sicheren Drittländern", wie etwa der Türkei, muss im Heimtierausweis zusätzlich: * das Ergebnis einer Tollwut-Antikörperbestimmung eingetragen sein. Diese Antikörperbestimmung erfolgt mittels einer Blutprobe, die frühestens 30 Tage nach erfolgter Tollwutimpfung entnommen werden kann. Darüber hinaus muss die Blutprobe zum Zeitpunkt der Einreise bereits drei Monate zurückliegen. Das bedeutet: Tiere können erst im Alter von sieben Monaten mitgeführt werden. * Die Antikörperbestimmung muss nicht wiederholt werden, wenn das Haustier regelmäßig im Abstand von zwölf Monaten oder kürzer gegen Tollwut geimpft wird. Diese Informationen sind auch für alle Reisenden wichtig, die sich als so genannte "Flugpaten" gewinnen lassen. Häufig werden Tiere aus anderen Staaten am Flughafen Heimreisenden anvertraut, die über geltendes Recht und die Anforderungen an den Transport nicht informiert sind. Verantwortlich ist aber derjenige, der das Tier mit sich führt, also der Flugpate. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Das Amt für Verbraucherschutz rät daher allen Urlaubern, die ein Tier nach Deutschland einführen möchten, sich vor den Ferien beim heimischen Veterinäramt umfassend über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren Ziel aller Bestimmungen ist es, die Ausbreitung der Tollwut zu verhindern. Dahin zielt auch die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten. Sie ist seit 1. Oktober 2004 in Kraft. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Amtes für Verbraucherschutz - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - unter der Telefonnummer 89-93242 zur Verfügung. (pau) 20. Juni 2006
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Schwalbennester an Häusern müssen geduldet werden
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Untere Landschaftsbehörde mahnt zum Vogelschutz!
Schwalben – meist handelt es sich um Mehlschwalben – bauen ihre Nester mit Vorliebe an hellen, hohen Häusern mit freiem Anflug. Während der Brutzeit im Frühsommer kann es passieren, dass Hauswände, Terrassen und Fenster vom Kot der Tiere beschmutzt werden, oft sehr zum Ärger der Eigentümer und Mieter. So manches Nest wird in diesen Tagen deshalb einfach entfernt. Die Untere Landschaftsbehörde macht darauf aufmerksam, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, die Nist- und Brutstätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören - dazu zählen auch die Schwalben. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wirksamen Schutz für Hausfassaden und Terrassen gegen die unerwünschte Verschmutzung bieten sogenannte Kotbretter. Die Untere Landschaftsbehörde rät betroffenen Hauseigentümern diese nur 30 Zentimeter breiten Bretter rechtzeitig unterhalb der Nester anzubringen. Sie helfen auch in den kommenden Jahren, denn Mehlschwalben sind grundsätzlich nesttreu, benutzen auch alte Nester wieder beziehungsweise errichten neue an Stellen ehemaliger Nester. Einen Vorteil haben die Nistplätze am Haus aber auch: Die Schwalben dezimieren lästige Plagegeister wie Mücken, Fliegen und Blattläuse. Auch bei anstehenden Dachsanierungen und Anstricharbeiten muss auf die Schwalben und deren Nester Rücksicht genommen werden. Im Zweifel sollten die Arbeiten nur in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde vorgenommen werden. Fragen zum Thema beantwortet die Unteren Landschaftsbehörde per Telefon 89-26804 und 89-26806 oder per E-Mail ulb@stadt.duesseldorf.de. (bu) 23. Mai 2006
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Bisher kein Fall von Vogelgrippe in Düsseldorf
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Bisher gibt es bei keinem der untersuchten Vögel aus der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Befund auf das Vogelgrippevirus H5 N1 (Stand Donnerstag, 16. März, 10 Uhr). Für 64 Vögel liegen inzwischen Untersuchungsergebnisse des Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes in Krefeld vor. Die Zahl der Tiere, die zur Untersuchung nach Krefeld gegeben worden ist, ist inzwischen auf 92 Vögel angestiegen. Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin tote Greif- und Wasservögel unter Telefon 89-93555 beim Amt für Verbraucherschutz melden. (bu) 16. März 2006
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Meldepflicht für Geflügelhalter
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Auch Hobbyhalter müssen ihr Geflügel der Stadt melden Auch Hobbygeflügelhalter sind verpflichtet, ihre Geflügelbestände umgehend bei der Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Verbraucherschutz, zu melden. Diese Vorkehrung ist wichtig, um im Ernstfalle eine Ausbreitung der Tierkrankheit Vogelgrippe zu verhindern. Berufs- und besonders Hobbyhalter sind vor dem Hintergrund der im Norden der Republik aufgetretenen Vogelgrippefälle bei Wildvögeln, nun angehalten, ihrer Verpflichtung nachzukommen. Die Verpflichtung bezieht sich nicht nur auf Hühner und Truthühner. Gemeldet werden müssen auch Perlhühner, Enten, Gänse, Rebhühner, Fasane, Laufvögel und Wachteln. Angegeben werden müssen der Name des Tierhalters, die genaue Anschrift, Anzahl und Art des gehaltenen Geflügels der oben genannten Arten und der Standort der Tiere. Bei vermehrten Todesfällen im Bestand muss das Amt für Verbraucherschutz ebenfalls umgehend informiert werden. Die Anmeldung muss schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Das Amt für Verbraucherschutz ist erreichbar unter der Faxnummer 0211.89-29126, der E-Mail-Adresse veterinaeramt@stadt.duesseldorf.de oder per Post, Amt für Verbraucherschutz, 40200 Düsseldorf. Telefonisch ist das Amt unter der Rufnummer 0211.89-93555 zu erreichen. (pau) 22. Februar 2006
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Vogelgrippe
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Vogelgrippe: Stadt trifft Vorkehrungen
Kontrollen bei Geflügelhaltern/Fütterverbot für Wildvögel/Stab für außergewöhnliche Ereignisse wird im Ernstfall aktiv Nach dem Auftreten erster Vogelgrippeverdachtsfälle mit dem Virustyp H5 N1 in der Bundesrepublik Deutschland trifft auch die Landeshauptstadt Düsseldorf Vorkehrungen. Das Gesundheitsamt schätzt es als sehr unwahrscheinlich ein, dass die Virusform eine von Mensch zu Mensch übertragbare Form annimmt und somit für Menschen gefährlich wird. Für den Fall des Auftretens der Vogelgrippe bei Tieren oder einer Pandemie hat die Stadt Vorkehrungen getroffen. Im Ernstfall wird der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) zusammengerufen, der lageabhängig das weitere Vorgehen koordiniert. Grundsätzlich kümmert sich das Amt für Verbraucherschutz um Tierseuchen. Es trifft Vorbeugemaßnahmen gegen die Ausbreitung des Grippevirus, das im Schwerpunkt Vögel befällt und sich von Tier zu Tier überträgt. Gegenwärtig werden auch in Düsseldorf Vorbereitungen getroffen, die bundesweite Stallpflicht, die voraussichtlich ab Freitag, 17. Februar, in Kraft treten wird, umzusetzen. Das heißt: Gehaltenes Geflügel muss ab Freitag in den Stall. Dazu werden die 130 Geflügelhalter in Düsseldorf, die insgesamt 75.000 Tiere halten, angeschrieben und auf das Gebot hingewiesen. Ab Montag, 20. Februar, wird kontrolliert, ob sie sich an das Gebot halten. Die Stallpflicht gilt voraussichtlich bis Ende April. An städtischen Gewässern gilt weiter ein Fütterungsverbot für alle Wildvögel. Die Düsseldorfer werden ausdrücklich aufgefordert, Wildvögel wie Tauben, Enten, Schwäne ab sofort nicht mehr zu füttern, um nicht weitere Vögel, besonders Zugvögel, anzulocken. Der Ordnungs- und Servicedienst wird das Fütterverbot kontrollieren. Jeder, der Geflügel hält, darf sein Federvieh nur in den Ställen tränken und füttern. Bei Zuwiderhandlungen drohen Verwarn- und Bußgelder. Ansonsten gilt für frei lebende Vögel, was für alle Wildtiere gilt: Menschen sollten diese nicht berühren. Tote Wasservögel sollten unter der Rufnummer 89-93555 gemeldet werden. Auf einen Ausbruch der Vogelgrippe in Düsseldorf ist das Amt für Verbraucherschutz ebenfalls vorbereitet. Zum Vergleich: Bereits in Vorjahren ist die Geflügelpest in den Niederlanden aufgetreten. Sollte sie in Düsseldorf auftreten, reagiert man nach einem bereits vorliegenden Aktionsplan. Dazu würde zunächst der SAE einberufen, befallene Tiere müssten im Ernstfall getötet werden. Das Risiko einer Infektion mit dem Tiervirus für die meisten Menschen in Europa ist äußerst gering. Gefährdet wären lediglich Menschen, die ungeschützt in infizierten Geflügelbeständen arbeiten, die auf einem Geflügelhof im Seuchengebiet leben oder im Seuchengebiet Geflügel halten. Alle im Handel erhältlichen Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. "Das Virus ist hitzeempfindlich und wird, selbst wenn vorhanden, beim Kochen abgetötet", sagt Dr. Peter Steinbüchel, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz. Das Gesundheitsamt betont, dass es sich gegenwärtig bei der Vogelgrippe ausschließlich um eine Tierseuche handelt. Die im Ausland aufgetretenen Fälle der Erkrankungen von Menschen waren jeweils auf engsten Kontakt mit erkranktem Geflügel zurückzuführen. Eine Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht nachgewiesen. (pau) 15. Februar 2006
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Hundesteuer gesenkt!
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Die Stadt Düsseldorf senkt rückwirkend zum 1. Januar die Hundesteuer. In der Landeshauptstadt kostet die Haltung eines Hundes künftig 96 Euro (bisher 120 Euro). Die Sätze für die Haltung von zwei Hunden mit 150 Euro je Hund und bei drei Hunden mit 180 Euro je Tier sind unverändert geblieben. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 2. Februar. Bei rund 19.000 angemeldeten Hunden verzichtet die Stadt Düsseldorf mit der Senkung auf Einnahmen von rund 384.000 Euro. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt rund 2,3 Millionen Euro Hundesteuer eingenommen. Seit dem Jahr 2000 hatte die Stadt Düsseldorf bereits in mehreren Schritten Senkungen der Grundsteuer und der Gewerbesteuer vorgenommen. So war der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 460 auf 450 v.H. und die Grundsteuer B von 500 auf 460 v.H. reduziert worden. (bla) 3. Februar 2006
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Vogelgrippe
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Geflügel darf jetzt wieder frei laufen
Ansteckungsgefahr mit Vogelpest durch Zugvögel vorerst vorbei/ Fütterungsverbot für Wildvögel bleibt Geflügel darf ab Freitag, 16. Dezember, wieder frei laufen. Das sieht eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor. Danach können auch die Düsseldorfer Geflügelhalter, die ihre Tiere wegen der Bedrohung durch das Virus der Geflügelpest ("Vogelgrippe") bis dato im Stall halten mussten, jetzt aufatmen, so das städtische Amt für Verbraucherschutz. Die Freilandhaltung ist nun wieder erlaubt. Das bis zum 15. Dezember geltende Verbot des Freilaufs für Geflügel wird nicht verlängert. Grund dafür ist, dass die Gefahr der Ansteckung der heimischen Geflügelbestände durch Zugvögel nicht mehr gesehen wird - zumindest nicht mehr in diesem Jahr. Verboten bleibt es jedoch weiter, Geflügel im Freien dort zu füttern und zu tränken, wo Futter und Wasser den wildlebenden Zugvögeln zugänglich ist. Fragen rund ums Thema Geflügelpest ("Vogelgrippe") beantwortet das Amt für Verbraucherschutz unter der Telefonnummer 0211.89-93242. (pau) 14. Dezember 2005
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Faltblatt für Hundehalter
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Neues Faltblatt erschienen/Versand an alle Halter mit den Hundesteuerbescheiden "Hundehaltung in Düsseldorf" heißt ein Faltblatt, das die Landeshauptstadt Düsseldorf jetzt herausbringt. Immerhin 19.000 Hundehalter gibt es in Düsseldorf. Für sie wurde die Übersicht zu Angeboten und Pflichten zum Thema Hund erarbeitet. Das Faltblatt bietet eine Übersicht über die städtischen Hundeauslaufplätze, enthält Regeln zum Thema Hundeauslauf oder Hinweise zur Beseitigung von Hundekot. Auch rund um An- oder Abmeldung von Hunden und ihre "Steuerklassen" bietet der Flyer einen Überblick. Aufgeführt sind zudem Kontaktrufnummern verschiedener städtischer Stellen rund um das Thema Hundehaltung. Das Faltblatt "Hundehaltung in Düsseldorf" wird mit den Hundesteuerbescheiden zum Jahresanfang 2006 an alle Hundehalter verschickt. Erhältlich ist es in den nächsten Tagen in allen Bürgerbüros und im Rathaus, Marktplatz 2. Zudem kann es unter der städtischen Internetadresse www.duesseldorf.de herunter geladen werden. (pau) 23. November 2005
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Stadtgänse eingefangen
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Stadtgänse unter Dach und Fach
"All inclusive"-Unterkunft auf städtischem Betriebshof Inselstraße Die 40 stadteigenen Gänse, drei städtische Pekingenten und eine Moschusente sind jetzt alle eingefangen worden und sicher untergebracht. Dies teilt das Düsseldorfer Gartenamt mit. Damit kommt die Landeshauptstadt in ihrer Eigenschaft als Geflügelhalter der Eilverordnung des Bundes nach. Danach gilt für bestimmte Geflügelsorten, wegen der in Europa aufgetretenen Vogelgrippe, die Stallpflicht. Mitarbeiter haben das Federvieh seit Freitag, 21. Oktober, eingefangen. Die Gänse haben nun einen sicheren Unterschlupf in einer Garage des Hauptbetriebshofes des Gartenamtes an der Inselstraße gefunden. Dort heißt es seit der ersten Stunde "all inclusive": Sie bekommen Salat, Mais, Weizen und täglich frisches Wasser. Auch mit trockenem Stroh werden sie versorgt. Veterinär Dr. Klaus Gondek hat sich gestern (24. Oktober) ein Bild davon gemacht, dass die Vögel gut untergebracht worden sind und die Stadt der Stallpflicht (Aufstallungsgebot) nachkommt. Die Enten haben einen vorübergehenden Unterschlupf im Schwanenhaus gefunden. (pau) 25. Oktober 2005
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Jugend und Tierschutz
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Pressemitteilung der Stadt Düsseldorf
Tierheim besucht Bücherei Garath
Hamster oder Vogel, Hund oder Katze - welches Haustier passt zu mir? Wie gehe ich richtig mit meinem Haustier um? Kinder, Jugendliche und andere Interessierte, die mehr über Tiere und Tierschutz wissen möchten, sind am Mittwoch, 14. September, 15 Uhr in die Bücherei Garath, Fritz-Erler-Straße 21, eingeladen. Katrin Porysiak wird Tipps zum Thema Haustiere geben. Der Eintritt ist frei. (bu) 9. September 2005
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Baumlehrpfad
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Vom Ahorn bis zum Zürgelbaum
Baumlehrpfad im Hofgarten weist auf die Vielfalt der "grünen Riesen" mitten in der Stadt hin Baumarten vom Ahorn bis zum Zürgelbaum wachsen und gedeihen mitten in der Stadt - zum Beispiel im Hofgarten. Immer wieder fragen Teilnehmer der Führungen des Gartenamtes durch Parks und Landschaft nach einzelnen Baumarten und Details zu den "grünen Riesen". Anschauliche Informationen rund um die Gehölze bietet jetzt ein Baumlehrpfad, der durch den Hofgarten führt. Beginnend am Corneliusplatz an der Königsallee schlängelt sich der "Pfad" vorbei an den 40 verschiedenen Arten von Bäumen. Michael Hornung, Bezirksmeister beim Gartenamt, hat die Route ausfindig gemacht, die am Ehrenhof endet. An den Bäumen sind kleine Schilder mit den Namen angebracht, die das Zuordnen erleichtern. Es sind bekannte Arten wie die Rotbuche, Vogelkirsche und Stieleiche dabei, aber meist auch weniger bekannte wie Zürgelbaum, Paulownie, Urweltmammutbaum oder Trompetenbaum. Um nicht eine viele Richtungsschildern aufstellen zu müssen, die den Parkgenuss optisch beeinträchtigen, wurde eine Broschüre erarbeitet, aus der die Route des Baumlehrpfades hervorgeht. "In ihr finden sich zudem Kurzbeschreibungen der Bäume mit ihren Besonderheiten, die auch auf zahlreichen Farbfotos abgebildet sind. Überraschende Informationen zur Historie und Biologie im Text ergänzen die Abbildungen", erklärte Gründezernentin Charlotte Nieß-Mache bei der Vorstellung des Baumlehrpfades. So wird zum Beispiel die Scheinakazie oder Robinie wie folgt charakterisiert: "Gepflanzt: ca. 1965, Heimat: südliche USA und südliches Mexiko. Bedingt durch ihre große Hitzeverträglichkeit und Anspruchslosigkeit eignen sich Scheinakazien hervorragend für innerstädtische Grünbereiche und als Straßenbaum. Der schnellwüchsige, 15 bis 25 Meter hohe Laubbaum mit im Alter schirmförmiger Krone blüht im Mai/Juni. Dann erscheinen die wohlriechenden, weißen Blütentrauben. Das gefiederte Laub hat eine späte, gelbe Herbstfärbung. Das feste, im Freien gut ausdauernde Holz wird unter anderem zur Herstellung von Eisenbahnschwellen, Rebpfählen und Holzkonstruktionen verwendet. Die Gattung wurde zu Ehren des französischen Hofgärtners Jean Robin (1550 bis 1629) benannt, der um 1600 eine Scheinakazie in Paris kultivierte." So wie zur Robinie gibt es auch zu den 39 anderen Bäumen anschauliche Informationen. "Mit der Broschüre wird auch der Gestalter des Hofgartens, Maximilian Friedrich Weyhe, gewürdigt", betont Claus Lange vom Gartenamt. Er hat für die Bepflanzung seiner Parkanlagen mit einem für seine Zeit außerordentlich artenreichen Baumrepertoire gearbeitet. Insgesamt 2.000 Bäume schmücken aktuell den 28 Hektar großen Hofgarten. Die sehr großen Platanen, die sich an verschiedenen Stellen im Hofgarten finden, sind deutlich über 150 Jahre alt und vermutlich noch von ihm gesetzt. In seinem Sinne wird auch die zukünftige Pflege und Weiterentwicklung des Hofgartens betrieben und bei Neupflanzungen besondere Arten ausgewählt. Die Broschüre ist ab sofort im Rathaus, Marktplatz 2, im Gartenamt, Kaiserswerther Straße 390, im Theatermuseum, Jägerhofstraße 1, im Goethe-Museum, Jacobistraße 2, und in der Bezirksverwaltungsstelle 1, Kasernenstraße 6, erhältlich.
(19.05.2005)
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Wanderung
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Naturkundliche Wanderung durch den Kalkumer Forst
Eine naturkundliche Wanderung durch den Kalkumer Forst bietet das Gartenamt der Stadt im Zuge seiner Reihe Führungen durch Parks und Landschaft an. Los geht es am Mittwoch, 18. Mai, 18 Uhr. Treffpunkt ist an der Kalkumer Schlossallee, Abzweig An der Anger. Revierförster Andre Hanen zeigt die Besonderheiten des Kalkumer Forstes. Er erklärt die Erkennungsmerkmale der Bäume wie Eichen und Buchen, erläutert aber auch Kräuter, Gräser und Sträucher am Wegesrand. Auch auf Kinder und jugendliche Mitwanderer geht der Förster ein. So erklärt Andre Hanen die Waldschichtung von der unteren Moosschicht bis in die Wipfel der Bäume und informiert über die Tiere des Waldes. Anmeldungen zur Wanderung nimmt das Gartenamt unter Ruf 89-94800 entgegen. Die Teilnahmegebühr beträgt 2,50 Euro, Kinder bis 14 Jahren sind frei. Einen Überblick über alle Führungen der Reihe bietet ein Faltblatt, das unter anderem im Rathaus, Marktplatz 2 und im Gartenamt, Kaiserswerther Straße 390, erhältlich ist. Im Internet findet sich ein Überblick über die Führungen unter www.duesseldorf.de, Stichwort Stadtinfo. (pau) 12. Mai 2005
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Wildpark Grafenberg: Meisen-TV geht auf Sendung
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Brütende Meiseneltern und Schlüpfen und Aufzucht der sechs Jungen können Besucher der Waldschule im Wildpark Grafenberger Wald jetzt "live" miterleben. Denn die dortige Nisthöhle ist mit einer Mini-Infrarotkamera ausgestattet, die Bild und Ton direkt aus der Meisenstube auf einen Bildschirm in die Waldschule funkt. In den letzten Tagen war schon zu beobachten wie die Meiseneltern in Windeseile Material gesammelt und zum Nestbau in eine Nisthöhle Nahe der Waldschule geschleppt und verbaut haben. Jetzt ist sicher: Die Meisen bleiben, sie werden nicht nochmal "ihre Koffer packen" und sich eine andere "Bleibe" suchen. Denn am Montag, 11. April, hat die Meisenmutter sechs kleine Meiseneier ins Nest gelegt. Zurzeit ist live die Brutpflege zu beobachten. Da wendet und dreht die Kohlmeise ihre sechs Eier, damit sie von allen Seiten gleichmäßig gewärmt werden. Setzt sich immer wieder wie eine Henne auf ihr Gelege, wird zwischendurch vom Meisenvater gefüttert und hält zwischendurch die gute Stube sauber. Bei einer etwa 14 Tage dauernden Brutzeit, werden die Jungen etwa am 25. April schlüpfen. Dann fängt die Arbeit für die Meiseneltern erst richtig an, sechs hungrige Schnäbel wollen bedient werden, vornehmlich mit Insekten und deren Eiern. Das hektische Treiben dauert dann nochmal zwei bis drei Wochen, ehe die Jungvögel die Nisthöhle verlassen und flügge werden. Wer diese spannende Brut- und Aufzuchtphase live miterleben will, sollte schnell zur Waldschule in den Wildpark Grafenberg kommen. Der Wildpark ist täglich von 9 bis 19 Uhr, die Waldschule von 10 bis 17 Uhr, geöffnet. (pau) 15. April 2005
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News Stadt Düsseldorf-Der Halsbandsittich 17.02.05
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Der Halsbandsittich - ein Überlebenskünstler
Umweltdezernat kürt grünen Papagei zum "Tier in der Stadt" Vor allem wenn die Bäume im Herbst und im Winter ohne Laub sind, sind sie nicht zu übersehen: Grün gefärbte Halsbandsittiche, die inzwischen mit etwa 800 Exemplaren unter anderem den Volksgarten und den Südpark bevölkern. "Seit der ersten Sichtung einiger weniger dieser Vögel 1983 ist ihre Zahl deutlich angewachsen", erklärte Umweltdezernentin Charlotte Nieß-Mache bei der Vorstellung des Sittichs in der Reihe "Tiere in der Stadt". Der zur Gattung der Edelpapageien zählende Vogel ist mit seinem Schwanz etwa 40 Zentimeter lang. Nur das Männchen ziert das namensgebende schwarze Halsband. Der Halsbandsittich stammt ursprünglich aus Afrika und Asien. Er wurde als Käfigvogel nach Europa gebracht und ist dort entwichen oder freigelassen worden. In wintermilden Gebieten, in denen zudem passende Lebensräume mit Bäumen und Baumhöhlen vorhanden sind, hat sich der ehemalige Käfigvogel in freier Wildbahn behaupten können. "Stabile Populationen gibt es in Nordrhein-Westfalen außer in Düsseldorf in den Städten Bonn und Köln", erläutert Dr. Werner Görtz, Leiter des Düsseldorfer Umweltamtes. Für ganz Deutschland wurden über 5.000 der Tiere gezählt. Halsbandsittiche sind Höhlenbrüter. In Düsseldorf und Köln bevorzugen sie eindeutig die Baumhöhlen in Platanen als Brutmöglichkeit. Es wird vermutet, dass die Tiere - wie in ihren Herkunftsländern - Bäume mit glatter Rinde wählen, die Feinden (Schlangen) das Vordringen zur Höhle erschweren. Außerdem kommt wohl die stattliche Höhe der Platanen dem Sicherheitsbedürfnis der Vögel entgegen. "Putzig anzusehen ist das Sozialverhalten der Halsbandsittiche. Sie kraulen sich gegenseitig und das Männchen füttert das Weibchen", erklärt Tobias Krause vom Naturschutzbund Deutschland. Ab Anfang Februar paaren sich die Sittiche. Die Brut dauert 23 Tage; meist werden drei bis fünf Eier gelegt. Ab Ende Mai/Anfang Juni fliegen die Tiere aus, werden aber noch etwa vier Wochen von ihren Eltern gefüttert. Halsbandsittiche ernähren sich größtenteils vegetarisch, und zwar von Samen, Knospen, Früchten, Blüten und Beeren. Manches Mal kommen auch Insekten im Speiseplan vor. In der kalten Jahreszeit fressen sie zum Beispiel den Samen von Ahornbäumen, Sanddornbeeren oder sie nutzen das Winterfütterungsangebot der Menschen. Auf dem Boden halten sich Halsbandsittiche nur selten auf. Sie ziehen es vor, in den Bäumen zu bleiben. Dort treffen sie sich auch zum Schlafen. Auf Schlafbäumen, die am Morgen verlassen und in der Dämmerung wieder aufgesucht werden, übernachten bis zu mehrere hundert der grünen Edelsittiche. Mehr über den Halsbandsittich zeigen Ausstellung und Internetseiten des Düsseldorfer Umweltamtes. Die Ausstellung ist im Foyer des Technischen Verwaltungsgebäudes an der Brinckmannstraße 5 zu sehen. Dort ist montags bis donnerstags von 7 bis 18 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr geöffnet. Im Internet sind Infos zu mittlerweile 16 Stadttieren (von der Biene bis zum Wanderfalken) unter www.duesseldorf.de/umweltamt zu finden. Ansprechpartner im Umweltamt ist Ernst Schramm, Telefon 89-25003, E-Mail: ernst.schramm@stadt.duesseldorf.de Steckbrief: Halsbandsittich (auch: Kleiner Alexandersittich) Lateinischer Name: Psittacula krameri Familie: Edelpapageien (Psittaculidae) Länge: 40 Zentimeter Gewicht: 115 bis 140 Gramm Aussehen: Papageientypisch, mit gekrümmtem, rotem bis rot-schwarzem Schnabel. Grünes Gefieder, am Bauch heller grün. Der Schwanz ist grünlichblau. Männchen besitzen ein schwarzes Halsband und ein rosa Nackenband. Weibchen sind ganz grün. Das Auge umgibt ein rötlicher Ring. Halsbandsittiche haben graue Füße. Speiseplan: Überwiegend vegetarische Kost; diverse Knospen, Blüten, Samen, Früchte von mindestens 50 Pflanzenarten (in Deutschland). Ergänzt wird diese Kost durch Insekten und Schnecken. Fortpflanzung: Nach 23 Tagen schlüpfen einmal im Jahr bis zu fünf Junge. Lebenserwartung: in Gefangenschaft 20 bis 30 Jahre Herkunft: ursprünglich Indien Lebensraum/Vorkommen in Düsseldorf: Die ersten Beobachtungen von Halsbandsittichen in Düsseldorf gehen auf das Jahr 1983 zurück. 1984 fand im Schlosspark Mickeln in Himmelgeist die erste dokumentierte Brut statt. Erst 1991 wurde weitere Bruten nachgewiesen. Je eine im Park der Diakonie in Düsseldorf-Kaiserswerth und eine im Volksgarten. Seit 1993 werden im Volksgarten und im Schlosspark Kalkum regelmäßig Bruten beobachtet. Inzwischen hat der Halsbandsittich fast das gesamte Stadtgebiet besiedelt. Ab der Höhenstufe des Aaper und Grafenberger Waldes und dem östlich anschließenden Niederbergischen Hügelland fehlen Nachweise der Art gänzlich. Fast alle Brutplätze befinden sich in alten Landschaftsparkanlagen, die im 19. Jahrhundert überwiegend von Maximilian Friedrich Weyhe angelegt wurden und heute durch alten Baumbestand gekennzeichnet sind. Inzwischen leben fast 800 Halsbandsittiche in Düsseldorf. Interessant: Halsbandsittiche kamen als Käfigvögel nach Deutschland. Es stellte sich aber heraus, dass sie sehr lebendig sind und sich gar nicht gut im Käfig halten lassen. Aus diesem Grund und auf Grund des geringen Preises wurden viele Tiere ausgesetzt. Dass sie sich in Freiheit in einem fremden Lebensraum zurecht finden und sich sogar vermehren, konnte man nicht unbedingt erwarten. Halsbandsittiche zählen zu den erst vor kurzer Zeit bei uns heimisch gewordenen Neubürgern, den so genannten Neozoen. (pau) 17. Februar 2005
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Heimtierausweis
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Der Pressedienst der Stadt Düsseldorf informiert:
Heimtierausweis wird gut angenommen
Impfschutz vor Tollwut muss nachgewiesen werden/Verschärfte Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern "Der Heimtierausweis wird gut angenommen", erklärt Verbraucherschutzdezernentin Charlotte Nieß-Mache. Die Bilanz der Verbraucherschützer nach dem ersten Quartal ist durchweg positiv: Ein Zehntel der in Düsseldorf heimischen Hunde, Katzen und Frettchen ist nach Einschätzung des Amtes für Verbraucherschutz inzwischen damit ausgestattet. Der Heimtierausweis wird seit 1. Oktober für Besitzer von Hunden, Katzen oder Frettchen ausgestellt, die ihr Tier beim Tierarzt gegen Tollwut impfen lassen. Mit dem Pass können Tierhalter ihre Vierbeiner problemlos mit auf Reisen durch Europa und die Welt nehmen. In Düsseldorf gibt es neben den steuerlich erfassten 19.000 Hunden etwa 45.000 Katzen und 50 Frettchen, die gehalten werden. Für all diese Haustiere, die vor dem 1. Oktober geimpft worden sind, gilt eine Übergangsregelung bis zum Ablauf des Impfdatums. "Außerdem gelten seither auch verschärfte Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern", betonte Dr. Peter Steinbüchel, Leiter des Amtes für Verbraucherschutz. Die neuen EU-Heimtierausweise werden von niedergelassenen Tierärzten ausgestellt. Der Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss durch Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein. Wer seinen Hund oder seine Katze zum Beispiel im letzten Juni gegen Tollwut hat impfen lassen und diese Impfung in dem bisherigen - gelben - internationalen Impfausweis eingetragen ist, kann bis zur nächsten fälligen Tollwutschutzimpfung im Juni des folgenden Jahres durch Europa reisen. Neben Angaben zu dem Tier und seinem Besitzer muss der Pass den tierärztlichen Nachweis enthalten, dass ein Impfschutz gegen Tollwut vorhanden ist. Mit der Neuregelung zum 1. Oktober sind auch die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern, wie zum Beispiel der Türkei, verschärft worden: Bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Zudem muss ein "Tollwuttiter", ein durch eine Blutuntersuchung bestätigter Impfschutz, nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten: Der Tollwuttiter kann erst bestimmt werden, wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist. Das bedeutet: die Tiere können erst im Alter von sieben Monaten mitgeführt werden. Nach den Vorgaben der EU-Heimtierverordnung sind Tiere, die Einreisebedingungen nicht erfüllen, in das Herkunftsland zurückzusenden, unter amtlicher Kontrolle zu isolieren oder - als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist -, zu töten. Grund für die strengen Regelungen ist die Sorge, dass aus Drittländern die Tollwut eingeschleppt wird. Dies war vor Jahren in Düsseldorf der Fall: 300 Kontaktpersonen mussten ausfindig gemacht und geimpft werden, nicht geimpfte Hunde, die Kontakt zu dem an Tollwut erkrankten Hund hatten, mussten damals eingeschläfert werden. Diese Informationen sind auch für alle Reisenden wichtig, die sich als "Tierpaten" gewinnen lassen. Häufig werden Tiere aus anderen Mitgliedstaaten am Flughafen den Heimreisenden anvertraut, die über geltendes Recht und Anforderungen an den Transport nicht informiert sind. Verantwortlich ist derjenige, der das Tier mit sich führt oder transportiert. Verstöße gegen das Tierseuchen- und gegen das Tierschutzgesetz werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Fluggesellschaften sind vom Bundesministerium aufgefordert worden, bereits das "Einchecken" nicht einfuhrfähiger Tiere für den Rückflug nach Deutschland zu vermeiden. Weitere Infos über das Amt für Verbraucherschutz unter Telefon 89-93242 und 89-93376. (pau/bu) 17. Dezember 2004
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